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BGH, 08.01.2002 - 5 StR 573/01, 5 StR 275/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Maßregel; Minderung der Gesamtstrafe wegen Verfahrensverzögerung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.08.2000 - 5 StR 275/00
Bedingter Tötungsvorsatz; Hemmschwelle bei Tötungsdelikten
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 5 StR 573/01
Ergänzend merkt der Senat an: Für eine Maßregel nach § 64 StGB war, nach der ersten Revisionsentscheidung kein Raum; deren Nichtanordnung war in Rechtskraft erwachsen (S. 3 des Senatsbeschlusses vom 15. August 2000 - 5 StR 275/00).
- BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16
Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft …
Nichts anderes gilt, wenn der Tatrichter die Frage einer Maßregelanordnung geprüft, jedoch von einer solchen Anordnung abgesehen hat (BGH, Beschluss vom 8. Januar 2002 - 5 StR 573/01). - VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 2-IV-02 Mit seiner am 23. Januar 2002 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 25. April 2001 - 2 KLs 944 Js 244/99 - sowie den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2002 - 5 StR 573/01 -.